Kraftstoff

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Pflanzenöl ist ein erneuerbarer Energieträger und die einfachste und direkteste Art Sonnenenergie zur Fortbewegung zu nutzen. Im Flüssigenergiebereich ist Pflanzenöl mit dem geringsten Energieaufwand dezentral herstellbar. Kein anderer Biokraftstoff hat einen höheren Energiegehalt. Pflanzenöl ist schwer entflammbar (keine Brand- und Explosionsgefahr), biologisch abbaubar und daher leicht zu transportieren und zu lagern.

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Für das bei uns derzeit in Deutschland am häufigsten verwendete Öl aus Rapssaat, gilt die Kraftstoffnorm nach DIN 51605, welche die Mindesteigenschaften des Öls bestimmt.
Die hohe und vor allem sichere Qualität des Kraftstoffes ist Bedingung für einen störungsfreien Betrieb des angepassten Motors.

Wer es etwas genauer wissen möchte liest hier eine genauere Beschreibung zu Pflanzenöl

Pflanzenöl ist biochemisch gespeicherte Sonnenenergie höchster Dichte. Jedem Samenkorn hat die Natur eine Portion Pflanzenöl mitgegeben: Eine geniale Starthilfe, um den Sämling unter den verschiedensten Umweltbedingungen und noch völlig unabhängig von Licht und Nährstoffen die Chance zur Wurzel- und Sprossbildung zu geben. Im Vergleich zu Biofeststoffen (Holz, Stroh) und Biogas stellt Pflanzenöl die dichteste Energieform der Photosynthese dar. Mit einer Energiedichte von rund 9,2 kWh je Liter liegt es ziemlich genau zwischen Benzin (8,6 kWh/l) und Diesel (9,8 kWh/l). Im Gegensatz zu Benzin und Diesel ist Pflanzenöl jedoch regenerativ, CO2-neutral und frei von Schwefel, Schwermetallen und Radioaktivität. Es besteht nur aus Kohlenstoff (C), Wasserstoff (H) und ein wenig Sauerstoff (O) im Verhältnis von etwa C60H120O6 und gefährdet nicht das Grundwasser.

Besteuerung von Pflanzenöl in Deutschland

Reines Pflanzenöl (Rapsöl) als Kraftstoff wird nach Entlastung wie folgt besteuert (§ 50 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 EnergieStG)[3] jeweils zum angegebenen Datum:

1. August 2006 47,04 ct/l minus 47,04 ct/l = 0,00 ct/l
1. Januar 2008 47,04 ct/l minus 38,89 ct/l = 8,15 ct/l
1. Januar 2009 47,04 ct/l minus 30,49 ct/l = 16,55 ct/l
1. Januar 2010 47,04 ct/l minus 22,09 ct/l = 24,95 ct/l
1. Januar 2011 47,04 ct/l minus 14,74 ct/l = 32,30 ct/l
1. Januar 2012 47,04 ct/l minus 2,14 ct/l = 44,90 ct/l

Die steuerliche Entlastung wird ausschließlich auf den Stoff Rapsöl gewährt, der die Qualitätsnorm DIN V 51605 erfüllt. Alle anderen Pflanzenöle, die als Kraftstoff Verwendung finden, sind dem vollen Steuersatz unterworfen.

Lesen Sie hier alle aktuellen Informationen zur Besteuerung von Pflanzenöl

Biodiesel und Pflanzenöl zur Verwendung als Kraftstoff in der Landwirtschaft ist steuerfrei. Biodiesel und Pflanzenöl, die als Heizstoff verwendet werden, sind nach jetziger Rechtslage bis zum 31. Dezember 2009 steuerfrei (§ 50 Abs. 1 EnergieStG). Ab 2010 werden sie wie leichtes Heizöl nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 4 EnergieStG mit 6,135 Cent pro Liter besteuert.
Quelle: Wikipedia